Rechtsprechung
KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offenlassen der Frage der Zulässigkeit des angerufenen Rechtswegs zu den Zivilgerichten und Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mangels sachlicher und örtlicher Zuständigkeit bei nicht eröffnetem Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Zivilrechtsweg für die Eichung von Meßgeräten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13; GVG § 17a; EichG § 2 Abs. 4
Zur Verweisung eines Rechtsstreits an das zuständige Gericht gemäß § 17 a Abs. 2 GVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.03.2007 - 13 O 563/06
- KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur …
Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
Die Befreiung gemäß §§ 920 Abs. 3, 936 ZPO beschränkt sich nicht auf die Verfahrenseinleitung, sondern erstreckt sich auf das anschließende Verfahren außerhalb einer mündlichen Verhandlung (KG NJW-RR 1992, 576;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 922 Rdn. 13 m.w.N.). - BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92
Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten
Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 332 f.; NJW 1993, 2541 f.) für den Sonderfall der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz die Auffassung, dass eine Verweisung durch das im Rechtsweg unzuständige Zivilgericht nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Verwaltungsgericht dann ausscheidet, wenn das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen ist, weil bis zu diesem Zeitpunkt eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn mache. - BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei …
Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
Allerdings vertritt der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 332 f.; NJW 1993, 2541 f.) für den Sonderfall der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Vermögensgesetz die Auffassung, dass eine Verweisung durch das im Rechtsweg unzuständige Zivilgericht nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Verwaltungsgericht dann ausscheidet, wenn das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen ist, weil bis zu diesem Zeitpunkt eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle keinen Sinn mache. - BVerwG, 05.02.2001 - 6 B 8.01
Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Zulässigkeit der Klage; gesetzlicher Richter; …
Auszug aus KG, 12.06.2007 - 1 W 175/07
b) Ist der Rechtsweg zu dem angerufenen Gericht für den erhobenen Anspruch nicht gegeben, so darf dieses über die Zulässigkeit im Übrigen nicht entscheiden (BVerwG NJW 2001, 1513 m.w.N.).